Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Blessed Hands – Vermittlung von Auszubildenden


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Blessed Hands und Unternehmen/Ausbildungsbetrieben.


2. Vertragsgegenstand

Blessed Hands vermittelt Auszubildende aus Ruanda und Kenia an Ausbildungsbetriebe in Deutschland.

Es besteht kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung.


3. Vermittlung

Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald beide Parteien einer Zusammenarbeit zustimmen.


4. Vergütung

Die Vermittlungsgebühr wird wie folgt fällig:

  • 500 € Anzahlung bei erfolgreichem Matching eines Auszubildenden
  • Restbetrag bei Ankunft des Auszubildenden in Deutschland

5. Erfolgsabhängigkeit

Die Vermittlungsgebühr wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.


6. Keine Erfolgsgarantie

Blessed Hands übernimmt keine Garantie, dass ein geeigneter Auszubildender gefunden wird.


7. Kein Anspruch auf Rückerstattung

Nach erfolgreicher Vermittlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr, auch wenn:

  • Unzufriedenheit mit dem Auszubildenden entsteht
  • das Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet

8. Ersatzvermittlung

Blessed Hands bemüht sich im Falle von Problemen um eine Ersatzvermittlung.

Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen
  • notwendige Informationen bereitzustellen

10. Haftung

Blessed Hands haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Osnabrück.