Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Blessed Hands – Vermittlung von Auszubildenden
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Blessed Hands und Unternehmen/Ausbildungsbetrieben.
2. Vertragsgegenstand
Blessed Hands vermittelt Auszubildende aus Ruanda und Kenia an Ausbildungsbetriebe in Deutschland.
Es besteht kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung.
3. Vermittlung
Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald beide Parteien einer Zusammenarbeit zustimmen.
4. Vergütung
Die Vermittlungsgebühr wird wie folgt fällig:
- 500 € Anzahlung bei erfolgreichem Matching eines Auszubildenden
- Restbetrag bei Ankunft des Auszubildenden in Deutschland
5. Erfolgsabhängigkeit
Die Vermittlungsgebühr wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.
6. Keine Erfolgsgarantie
Blessed Hands übernimmt keine Garantie, dass ein geeigneter Auszubildender gefunden wird.
7. Kein Anspruch auf Rückerstattung
Nach erfolgreicher Vermittlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr, auch wenn:
- Unzufriedenheit mit dem Auszubildenden entsteht
- das Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet
8. Ersatzvermittlung
Blessed Hands bemüht sich im Falle von Problemen um eine Ersatzvermittlung.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen
- notwendige Informationen bereitzustellen
10. Haftung
Blessed Hands haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Osnabrück.